Hamburg (SP Die Schiffsklassifizirungsgesellschaft Germanischer Lloyd (GL) hat eine eigene, zusätzliche Klassifikation für Sportboote entwickelt: die Zertifizierung "GL Yacht Plus" für Sportboote und Segelyachten mit einer Länge unter 24 Meter. Diese geht über die bestehende verbindliche CE-Zertifizierung von Booten ("Sportbootdirektive") hinaus und soll Herstellern und Eignern ein "deutlich erhöhtes Maß an Sicherheit" bieten. Der freiwilligen Zertifizierung "GL Yacht Plus" des Germanischen Lloyd liegt eine regelmäßige Überprüfung der Serienproduktion zugrunde: Zur Erlangung der Zertifizierung findet stichprobenweise gemäß vorab vom GL geprüfter Unterlagen eine Überwachung des Herstellungsprozesses statt. In Abhängigkeit der Anzahl der gefertigten Boote werden gestaffelt Prüftage festgelegt. Hier werden dann die Prototypanforderungen (EC Baumusterprüfung) in der Serienfertigung geprüft und die laufende Produktion regelmäßig besichtigt. Je nach Fertigungsprofil werden Hersteller und gegebenenfalls Unterlieferanten einbezogen. Die Tätigkeiten des Germanischen Lloyd basieren auf der Verifikation der Bauzeichnungen und der Prüfung der Bauausführung. Die Boote erhalten zusätzlich zum CE-Kennzeichen die Zertifizierung "GL Yacht Plus". Der Mindestprüfumfang beinhaltet für Segelboote die Überprüfung der Ballastkiel-Anbindung an den Rumpf, der Rumpf-Deck-Verbindung und des Mastfußes inklusive der Püttinge. Für Segel- und Motorboote kommen noch die Überprüfung der Ruderanlage und Steuereinrichtung, der Maschinenanlage, der elektrischen Systeme und der Fertigungsausführung hinzu. Der Germanische Lloyd setzt nach eigenen Angaben Standards in Technik, Qualität und Sicherheit für die maritime Branche und die Industrie. Neben der Klassifizierung von Schiffen aller Art ist der Germanische Lloyd als technische Überwachungsgesellschaft weltweit aktiv. Das Unternehmen beschäftigt über 2.700 Mitarbeiter an 163 Standorten in 77 Ländern. Als einer der weltweiten Marktführer in der Schiffsklassifikation sorgt der Germanische Lloyd für die technische Sicherheit von über 5.700 Schiffen. Mehr als 120 Flaggenstaaten haben die Gesellschaft autorisiert, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Die Anzahl der aktuellen Neubauaufträge beläuft sich auf ca. 1.000 Seeschiffe. Technische Dienstleistungen in den Bereichen Prüfung, Zertifizierung und Beratung bieten die GL Industrial Services mit ihren sechs Tochtergesellschaften. Schwerpunkte sind die internationale Öl- und Gas-Branche, Windenergie, Zertifizierungen nach ISO und anderen Standards und Bautechnik. Infos: www.gl-group.com
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Head Office & Showroom
At iYacht GmbH, we assisted with CE certification for a wide range of boats, and this is just one of the many services we offer to the nautical sector.
CE certification is mandatory for selling a product in the European Union, including recreational boats and yachts. Interestingly, this requirement applies regardless of whether the manufacturer, or yard, is located within the EU or not: it is applicable to all boats sold in the EU. At iYacht , we provided our services to both EU-based and extra-EU yards seeking to sell their boats in Europe.
The European Directive 2013/53/EU governs the introduction of recreational craft on the market. Commonly referred to as the ‘CE standard’ or ‘Recreational Craft Directive’, this guideline covers boats with hull lengths ranging from 2.5m up to 24m, and also includes surfboards, kayaks, historical vessels, or submarines.
One of the prerequisites for obtaining CE certification is compiling and submitting the technical file , a set of documents that proves that the product conforms with the EU directives and regulations. The technical file includes an owner’s manual that complies with the applicable regulations, such as the ISO 10240 for small crafts. Providing the customer with an incomplete manual, or not including some specific details can have devastating consequences if product liability law is applied in case of damage or injuries.
Crafting the owner’s manual, especially for big yachts with complex systems, demands numerous hours of meticulous work. It involves gathering extensive information to create a manual that effectively communicates the yacht’s features from the user’s perspective and describes how to operate the vessel. These manuals must be easy to understand and encompass all necessary information. Above all, they must comply with the latest edition of applicable rules.
Whenever a new edition is released, we diligently study it and update our checklist and calculation sheets accordingly. Staying updated with the latest editions of the international standards is crucial, especially as regulations are constantly evolving to keep pace with emerging technologies. With the surge in electric boats and onboard electric toys, such as seabobs and eFoils, new standards about high-voltage electrical systems are emerging.
For these reasons, many shipyards opt to outsource this task to specialized companies. iYacht offers an efficient and cost-effective solution to get CE certification and documentation that can protect the yard from a legal point of view in case of injuries.
At iYacht, we are able to handle CE certification for a wide range of boats, from small crafts to superyachts, from sailing yachts to houseboats. Our process begins with assessing the preexistent documents done by the shipyard and identifying necessary actions, which often involve updating incomplete technical documentation or providing new CE plates . We start by pinpointing the areas that require improvement and proceed accordingly.
When it comes to larger yachts, we thoroughly inspect the vessel, during which we take detailed photos and document the systems and installations. This step is crucial for accurately writing the manual. In this case, the whole is greater than the sum of its parts: the installed system is much more complex than the mere sum of its components. To correctly describe a system , such as the electrical system, it is also important to identify the location of critical components such as batteries and clearly describe how to operate these components. The same principle applies to the hydraulic system, fire fighting system, lubrication system, and so on. For small crafts, especially those with no cabins, we have created an internal streamlined and optimized procedure to expedite the process, reduce workload, and minimize costs. In such cases, we provide shipyards with a comprehensive list of required information and documents that enable us to efficiently carry out the tasks. Additionally, if needed we may provide clients with written procedures to enable the yard to work autonomously.
Each manual includes a declaration of conformity , where the manufacturer (or the authorized representative in the EU) certifies that the boat has been tested according to selected test modules and built in compliance with the directive. This declaration is essential, as without this, the CE certification is not valid. It is necessary also to apply a manufacturer’s nameplate that must include details such as the producer’s name, the CE marking, maximum load and recommendations regarding the number of people allowed on board.
At iYacht, we also conduct necessary calculations to ensure compliance with regulations, including stability calculations . Over the years, we have developed an in-house checklist covering materials and key elements that certification bodies inspect during assessments leading to CE certifications. This allows us to carry out pre-inspection assessments. Our checklist includes a comprehensive list of items to inspect, including the steering wheel and system, fuel tanks, windows and hatches, as well as glass material and thickness.
Among the sectors in which we operate, houseboat is a field in which we have extensive expertise. With a wealth of experience spanning 15 years in houseboats and floating facilities, Udo A. Hafner , CEO of iYacht, has also co-authored a comprehensive book about houseboats with the editor-in-chief of BOOTE magazine.
In recent years, there has been a shift towards certifying new houseboats in CE category C, instead of D. Some yards have begun certifying their houseboats in this category to market them as safer and more seaworthy, and as a result, the entire market is now adapting and aiming to certify their new models in this category to keep up with competitors.
The step is quite significant, as boats designed for category C must be able to withstand 2-meter-high waves and winds up to force 6, while category D boats are for inshore waters, designed for wave heights up to 0.3 meters and force 4 winds. If the market plan and forecasted sales of a new houseboat are based on the assumption of obtaining the CE certification in category C, it is better to consider those requirements as early as possible in the design phase . Even from a construction point of view, updating to a different requirement of a higher CE class can represent a significant challenge. Just as an example: the thickness of windows is a significant factor for houseboats seeking certification in category C instead of category D. Often, the thickness of window glass is not enough to comply with the requirements, especially when it comes to large houseboats with wide windows, against which waves can break.
At iYacht GmbH, we assisted with CE certification for a wide range of boats, and this is just one of the many services we offer to the nautical sector. This diversity of boats we work with, the complexity that each new challenge brings, and the wide range of services we provide make our team even more passionate about their work. Veit Spohr from iYacht is deeply involved in CE certification. He has a wide experience in this field; he conducts stability assessments and also brings his competences during the design phase, pre-evaluating the boat when it is still being designed or engineered. “This role gives me the opportunity to deal with a wide variety of boats, from houseboats to big sailing yachts and catamarans. By stepping on board, documenting the boat, and performing many tests, I have the opportunity to get to know the nuances of each vessel firsthand ” said Viet Spohr.
In addition to the documentation leading up to CE certification, at iYacht, we also fulfill custom requests such as performing special tests or writing procedures on behalf of the client to enable the yard to perform the tests themselves. For example, we recently conducted inclining tests for a sailing boat available in three different keel options. This test involves heeling the yacht over to a known angle using weights and then calculating the vertical center of gravity for the boat in each keel configuration, data needed to perform stability calculations. For boats smaller than 6m in length overall (LOA), regulations provide the option to run a drop test, in which the boat free-falls into the water and then undergoes inspection. If successful, this test validates the design without having to perform calculations. In such cases, we can provide the client with the procedure so they can carry out the test by themselves, keeping costs down and speeding up the whole process.
If you need CE marking for your project, whether it is a houseboat, a sailing boat, or a superyacht, we can take care of it. After the initial meeting, we will sort out all the documents, identify and study all the applicable regulations, perform the necessary calculations, and write the owner’s manual. Then, we will take care of the entire procedure , including arranging the scope of work with the notified body, contacting the surveyor, organizing inspections and tests, and guiding the process until the final submission of the certificate. As a partner of Swiss Lloyd , a notified body designated to assess product conformity, we ensure a thorough and efficient process compliant with applicable legislation.
Mit dem motorkreuzer auf ostsee und nordsee., frage und antwort: ce-kennzeichnung – welche bedeutung und konsequenz hat sie in der praxis.
Detlef fragt mich zur CE-Kennzeichnung von Sportbooten:
„Wir haben gestern in der Diskussion versucht zu klären was mit dem Begriff „Küstennahe Gewässer“ laut CE-Einstufung „C“ wirklich gemeint ist. Wir konnten keine Quelle finden das das abschließend klärt. Im Gegensatz sollte auch die CE Einstufung „B“ geklärt werden. Dazu gab`s auch kein Ergebnis. Kann ich beispielsweise mit einem Stahlverdränger bedenkenlos, sagen wir mal 13m lang, 4 m breit und ca. 130 Ps Motor natürlich mit den Sicherheitsvorkehrungen die ich auf See benötige ausgestattet, aber Cat. C beispielsweise von der holländischen Küste aus über Norderney Richtung Helgoland und weiter an der dänischen Küste entlang fahren?“
Hallo Detlef,
ich bin kein Rechtsanwalt oder sonstiger Profi und gebe hier nur meine rein private Ansicht wieder. Für so kompliziert halte ich die Sache aber gar nicht:
1. „ Küstennah “ bezieht sich meiner Recherche nach auf das „Küstenmeer“, was die 12 Meilen Zone beschreibt: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Küstenmeer
2. Die CE Kennzeichnung ist dafür gedacht, einem Skipper unmittelbar eine Richtlinie an die Hand zu geben, bei welchen Witterungsbedingungen ein Boot eingesetzt werden kann . Daraus resultiert meiner bescheidenen Meinung nach keine direkten rechtlichen Konsequenzen, sondern eher eine Hilfe bei der Bewertung, ob ein Törn nach „guter Seemannschaft“ durchgeführt wurde oder nicht.
CE-C verlangt, dass ein Boot (nicht notwendigerweise die Crew oder die zusätzliche Ausrüstung) Wind bis 6 und Wellen bis 2m verträgt (Details: https://de.m.wikipedia.org/wiki/CE-Seetauglichkeitseinstufung ).
Wenn Du nun ein Boot mit CE-C bei Wind 4-5 nach Helgoland fährst kann ich da kein Problem erkennen. Wenn Du aber mit dem gleichen Boot dem Törn nach Helgoland antrittst, obwohl die Vorhersage klar von Wind 7-8 spricht, dann ist das ein signifikantes Zeichen für schlechte Seemannschaft und kann im Falle einer Havarie zu Problemen mit z.B. der Versicherung führen (Stichwort „grobe Fahrlässigkeit“).
Ich sehe das wie folgt:
Aus amtlicher Sicht wird das Führen eines Sportbootes an einen Befähigungsnachweis gekoppelt. Für Boote unter 15m ist das Binnen der Sportbootführerschein „Binnen“ und auf See der Sportbootführerschein „See“. Solange dieser Nachweis vorhanden ist, kann jeder beliebige Törn unternommen werden, solange er rein privat ist.
Andere Faktoren wie die CE Kennzeichnung eines Sportbootes spielen erst eine Rolle, wenn etwas passiert und dann geklärt werden muss, wer welche Schuld hat.
Mit einem CE-D Boot mal eben über die Nordsee nach England fahren? Wenn nichts passiert, hast du Glück gehabt. Geht das Boot aber unter, du wirst mit einem teuren Einsatz gerettet und es fallen einige Millionen an Bergungskosten an, kann die Versicherung sehr einfach sagen „Sorry, das hätte jeder Idiot sehen können, dass so ein Törn mit einem CE-D Boot eine verdammt schlechte Idee ist… das war grob fahrlässig und daher zahlen wir nix.“.
Soweit meine private Meinung dazu. Vielleicht können andere Leser noch etwas beitragen (als Kommentar)?
3 kommentare zu “ frage und antwort: ce-kennzeichnung – welche bedeutung und konsequenz hat sie in der praxis ”.
… Danke Julian, dein Kommentar hilft mir / uns weiter .
In der neuen RCD 2013/53/EU gibt es keine küstennahen Gewässer mehr. Die ENTWURFSKATEGORIEN FÜR WASSERFAHRZEUGE beziehen sich lediglich noch auf die „signifikante Wellenhöhe“ und die „Windstärke in Bft“. Wörtlich heißt es weiter: „Wasserfahrzeuge der jeweiligen Entwurfskategorie müssen so entworfen und gebaut sein, dass sie der Beanspruchung nach diesen Parametern hinsichtlich Stabilität, Auftrieb und anderen einschlägigen grundlegenden Anforderungen gemäß diesem Anhang standhalten und dass sie eine gute Manövrierfähigkeit haben.“ Im Normalfall hat diese Einstufung lediglich den Zweck, dem Skipper eine Einschätzung darüber zu geben, wie weit das Schiff belastet werden kann beziehungsweise für welche Belastung es konstruktiv ausgelegt ist. Die jetzt erfolgte Abkehr von der „Gewässerart“ macht die Sache erheblich einfacher, da signifikante Wellenhöhen und Windstärken relativ einfach und sicher definiert werden können. Außerdem „darf“ man auch mit Kategorie A nach Amerika segeln, wenn die Wellen nicht höher als 0,3 m (H 1/3) sind und der Wind nicht stärker als 4 Bft weht… Nur im Schadensfall könnten sich rechtliche Konsequenzen ergeben, was vorher allerdings auch gegeben war, nach der alten Fassung von 97 jedoch erheblich interpretationsfähiger, sprich: unsicherer, war. Man kann es vielleicht noch einfacher formulieren: Die RCD gibt Eigenschaften des Schiffes vor. Wie dieses nun eingesetzt wird, ist jedoch letztlich die Entscheidung des Skippers. Dieser ist verantwortlich, muss also auch verantworten, wenn das Schiff oder die Crew infolge eines Einsatzes außerhalb der Entwurfskategorie zu Schaden kommt. Wenn das Schiff trotz Einhalten der Entwurfsbedingungen untergeht, ist allerdings der Konstrukteur schuld. Manchmal.
Hallo Michael, auch dein Beitrag bringt Licht in Dunkle – Danke
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Lasse Johannsen
· 20.03.2024
Die bootspapiere für die yacht im detail, die bootspapiere für die crew im detail, welche ausrüstung an bord sein muss.
In den letzten Jahren haben umfangreiche Einsätze der Wasserschutzpolizei oft für Schlagzeilen gesorgt. An manchen Wochenenden fanden gleichzeitig in verschiedenen Bundesländern Kontrollen von Tausenden Sportbootbesatzungen statt. Einige Bootsführer erhielten Verwarnungen oder Bußgelder, da sie ihre Bootspapiere wie Führerscheine oder den Eigentumsnachweis für das Boot nicht dabeihatten. Dies geschah trotz der Tatsache, dass die Liste der Dokumente, die Segler immer bei sich haben sollten, eigentlich ziemlich kurz ist.
Auch in dieser Saison sollten sich Crews auf umfassende Polizeikontrollen einstellen. Deswegen bietet die folgende Zusammenfassung eine Hilfestellung dazu, welche Bootspapiere an Bord dabei sein sollten und welche Unterlagen man leicht zugänglich halten muss, auch wenn sie gesetzlich nicht erforderlich sind. Um für Klarheit zu sorgen, machen wir einen Unterschied zwischen Dokumenten, die sich auf die Yacht und ihre Ausstattung beziehen, und jenen, die für den Skipper und die Besatzung wichtig sind.
Oft kommt es zu Kontrollen der Polizei im Rahmen der Diebstahlbekämpfung. In Deutschland ist das zwar eher selten der Fall, in einigen anderen Ländern geschieht das hingegen regelmäßig. Schiffsführer sollten dann nachweisen können, dass sie rechtmäßig im Besitz der Yacht sind; entweder weil sie ihnen selbst gehört oder weil sie ihnen der Eigentümer überlassen hat – etwa im Rahmen einer Vercharterung. Wurde das Boot unentgeltlich verliehen, kann in den Bootspapieren ein formloses Schreiben des Eigners hilfreich sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich das Schriftstück beglaubigen. Dass der in diesen Dokumenten Genannte tatsächlich der Bootseigentümer ist, sollte der Schiffsführer gegenüber den Behörden allerdings belegen können.
Mit dem Schiffszertifikat gibt es in Deutschland einen amtlichen Eigentumsnachweis für die Bootspapiere. Der Begriff „amtlich“ bedeutet nicht, dass er gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern dass er von einer Behörde ausgestellt wird. Und zwar von einem der Schiffsregister, die an 17 deutschen Amtsgerichten geführt werden. Welches davon zuständig für die Eintragung ist, richtet sich nach dem Heimathafen. Das ist in der Regel der Hafen, von dem aus das Schiff betrieben wird, oder der Wohnort des Eigners.
Für Sportboote über 15 Meter Rumpflänge besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Eintragung in das Seeschiffsregister. Ob sie privat oder gewerblich genutzt werden, spielt dabei keine Rolle. Voraussetzung für die Eintragung ins Register ist ein Schiffsmessbrief, den das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausstellt. Darüber hinaus muss der Eigner den Kaufvertrag und seine Personalpapiere vorlegen. Sie gehören also auch in die Bootspapiere. Das Schiffszertifikat ist neben dem amtlichen Eigentumsnachweis auch die Bescheinigung des Rechts, die deutsche Flagge führen zu dürfen.
Kleinere Yachten können freiwillig in das Seeschiffsregister eingetragen werden und bekommen dann ebenfalls ein amtliches Schiffszertifikat für die Bootspapiere. Damit hält der Eigner einen national und international anerkannten Eigentumsnachweis für seine Yacht in Händen, was insbesondere für Törns im Ausland sehr von Vorteil sein kann.
Nicht von einer Behörde ausgestellt, aber europaweit als Eigentumsnachweis amtlich anerkannt ist der Internationale Bootsschein . Er kann vom Deutschen Segler-Verband, dem Deutschen Motoryacht-Verband und dem ADAC ausgestellt werden. Das Dokument enthält neben den Angaben zum Eigner auch verschiedene, die Identität der Yacht beschreibende Informationen. Der Bootsschein soll als Ausweis des Bootes administrative Vorgänge im grenzüberschreitenden Verkehr, in Häfen und bei Behörden erleichtern. Er muss alle zwei Jahre erneuert werden und unbedingt in den Bootspapieren vorhanden sein.
Die einfachste Möglichkeit, das Eigentum an einer nicht eintragungspflichtigen Yacht ohne ein amtliches oder amtlich anerkanntes Bootsdokument nachzuweisen, besteht darin, bei Kontrollen den Bootskaufvertrag oder die entsprechende Rechnung vorzulegen. Sie sollte im Original oder als beglaubigte Kopie in den Bootspapieren an Bord sein.
Darüber hinaus gibt es nicht amtliche Dokumente, die einen glaubhaft als Eigner eines Schiffs ausweisen: Der Standerschein etwa gibt darüber Auskunft, dass die darin näher beschriebene Yacht unter dem ausgewiesenen Eigentümer in das Register des betreffenden Segelclubs eingetragen ist. Und ein Messbrief bescheinigt die Konformität zu einer Bootsklasse und enthält ebenfalls Angaben zum Eigner.
Im Gegensatz zu Deutschland ist in einigen anderen Ländern ein Eigentumsnachweis fürs Schiff vorgeschrieben. Dann werden meist bestimmte Anforderungen an den Nachweis bestehen. Es ist daher ratsam, sich vor einem Törn ins Ausland über die entsprechenden landesspezifischen Anforderungen für die Bootspapiere zu informieren.
Ebenfalls im Ausland kann die Berechtigung zum Führen der Bundesflagge als Nachweis der Nationalität eine Rolle spielen. Sie wird durch das Flaggenzertifikat nachgewiesen. Das Dokument ist acht Jahre lang gültig. Es wird nur für seegehende Yachten ausgestellt, die nicht länger sind als 15 Meter. In Deutschland wird auf solchen Yachten keine Genehmigung zum Führen der Bundesflagge benötigt. In Frankreich aber wird beispielsweise regelmäßig nach dem Flaggenzertifikat verlangt. Das ist ein amtliches Dokument, gilt aber nicht als Eigentumsnachweis. Es wird vom BSH ausgestellt.
Bei Törns innerhalb der EU spielt der Nachweis über die beim Bootskauf entrichtete Mehrwertsteuer praktisch keine Rolle. Bei einer Einreise in die EU kann es aber sein, dass der Zoll danach verlangt. Ist weder eine Rechnung noch ein Kaufvertrag mit entsprechenden Angaben vorhanden, kann vor der Ausreise die sogenannte vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung beim Zoll beantragt werden. Sie weist das Schiff als Unionsware aus. Damit es diesen Status nicht verliert, muss das Boot binnen drei Jahren in die EU zurückkehren.
Auf Binnenschifffahrtsstraßen, dem Rhein, der Mosel und der Donau müssen Sportboote ein Kennzeichen führen – Motorboote, wenn sie von mehr als drei PS angetrieben werden, Segelboote, wenn sie länger sind als 5,50 Meter. Das Kennzeichen folgt aus einer Registrierung. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Wurde ein Internationaler Bootsschein ausgestellt, dann ist dessen Nummer das Kennzeichen. Der Nummer ist ein S anzuhängen, wenn der Schein vom DSV stammt, ein M oder A, wenn der Deutsche Motoryacht-Verband beziehungsweise der ADAC ihn ausgestellt hat.
Für Yachten mit Flaggenzertifikat kann die Nummer des Flaggenzertifikats mit angehängtem F benutzt werden. Bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Sportboot ist das dortige Unterscheidungssignal das Kennzeichen. Auch das von der Bundesnetzagentur zugeteilte Funkrufzeichen ist als Kennzeichen anerkannt.
Eigner von Sportbooten, die sich einen Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen haben erteilen lassen, verwenden das darin genannte Kennzeichen. Werden Boote zur gewerblichen Nutzung in der Binnenschifffahrt zugelassen, wird der Buchstabe V angehängt. In einigen Revieren gibt es nach Landesrecht zugeteilte Kennzeichen, etwa auf dem Bodensee.
Als Eigner hat man die freie Wahl, auf welchem Weg man sein Boot kennzeichnen möchte. Das zugrunde liegende Dokument muss aber an Bord mitgeführt werden.
Sobald eine Yacht gewerblich genutzt wird, etwa zur Ausbildung oder um zahlende Gäste mitzunehmen, muss ein Sicherheitszeugnis vorhanden sein. Bei einer Vercharterung ohne Skipper ist ein Bootszeugnis ausreichend. Das Sicherheitszeugnis wird bei der Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr beantragt. Erforderlich ist das Schiffszertifikat bei Booten, die länger sind als 15 Meter; zudem bei vorhandener CE-Zertifizierung die entsprechende Konformitätserklärung , andernfalls eine Stabilitätsberechnung und ein Nachweis der Schiffskörperfestigkeit. Nach einer Besichtigung, bei der die Schiffssicherheit geprüft wird, erteilt die BG Verkehr das Zeugnis für zwei Jahre.
Das Bootszeugnis beantragt der Vermieter beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) des Heimathafens oder des Firmensitzes. Es wird nach einer Besichtigung für zwei Jahre, bei Neubauten für drei Jahre ausgestellt. Dabei wird die Verkehrssicherheit kontrolliert und inspiziert, ob die vorgeschriebene Ausrüstung an Bord und das Boot gekennzeichnet ist. Das Kennzeichen ergibt sich aus dem Kennbuchstaben des WSA, der Nummer des Bootszeugnisses und dem Buchstaben V für Vermietung.
In manchen Ländern ist der Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung erforderlich. Dann unbedingt auch die vorgeschriebene Mindest-Deckungssumme beachten. In Deutschland ist das nicht der Fall. Dennoch ist es äußerst ratsam, eine Versicherung für das Schiff abzuschließen und den Versicherungsschein mitzuführen.
Ist die Yacht mit einer See- oder Binnenfunkstelle ausgerüstet, ist die Frequenzzuteilungsurkunde Pflicht. Sie gibt Auskunft über die Erlaubnis, bestimmte Funkfrequenzen benutzen zu dürfen. Sind Prüfzeugnisse für nautische Geräte vorhanden, gehören auch sie an Bord.
Einige der an Bord relevanten Dokumente sind personengebunden, etwa Reisepass und Personalausweis. Sie sollten auf jeden Fall mitgeführt werden, innerhalb der EU reicht der Personalausweis.
Auch die Versicherungskarten von Kranken- und Unfallversicherung sollten mitgeführt werden, vor allem bei Reisen ins Ausland!
Die Grenzerlaubnis spielt in der Praxis hingegen kaum noch eine Rolle. Rein rechtlich ist sie vorgeschrieben, wenn das Schengengebiet von einem Hafen aus verlassen werden soll, der nicht als Grenzübergangsstelle eingestuft ist, oder von einem als Grenzübergangsstelle zugelassenen Hafen außerhalb der festgesetzten Verkehrszeiten. Das Dokument kann bei der Bundespolizei beantragt werden.
Der verantwortliche Schiffsführer benötigt, sofern die Yacht mit mehr als 15 PS motorisiert ist, je nach Revier den Sportbootführerschein Binnen oder See . In manchen Revieren bestehen abweichende lokale Führerscheinvorschriften.
Ist die Yacht mit einem Funkgerät ausgerüstet, ist das entsprechende Funkzeugnis vorgeschrieben und bei Kontrollen vorzuweisen.
Wenn pyrotechnische Signalmittel vorhanden sind, muss derjenige, der an Bord die Verfügungsgewalt darüber hat, den Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffrecht haben. Das ist in der Regel ein Stempel im Sportbootführerschein, den es nach entsprechender Prüfung gibt. Sollte eine Signalpistole an Bord sein, sind die Waffenbesitzkarte und der Sachkundenachweis nach dem Waffenrecht mitzuführen.
Wird eine Yacht, die länger als acht Meter ist, gewerblich genutzt, dann ist für die Crewmitglieder das Schiffsbesatzungszeugnis der Berufsgenossenschaft Verkehr erforderlich.
Hilfreich kann es sein, vorhandene Mitgliedschaften , etwa in einem Segelverein, in der Kreuzer-Abteilung des DSV oder dem Blauwassernetzwerk Trans Ocean, belegen zu können.
Für alle Unterlagen an Bord gilt, sie am besten im Original dabei zu haben. Für den Fall eines Verlustes sollten aber unbedingt beglaubigte Kopien an Land hinterlegt werden.
Neben den Papieren wird gern auch die Ausrüstung kontrolliert. Worauf Dabei zu achten ist, was vorgeschrieben ist und was nicht, klärt dieser Artikel
Die Sportboot-Richtlinie (RCD)
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Die RCD ist eine Direktive auf Ebene der Europäischen Union (EU), um eine nachhaltige Entwicklung in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht sicherzustellen. Wasserfahrzeuge und deren Komponenten, die in der EU verkauft werden, müssen die harmonisierten technischen Sicherheits- und Umweltanforderungen und die im RCD festgelegten administrativen Verpflichtungen erfüllen.
Diese Sicherheits- und Umweltanforderungen beziehen sich auf Konstruktion/Design und Bau des Fahrzeugs und einiger seiner Komponenten, mit spezifischen Begrenzungen für Abgas- und Geräuschemissionen.
Die RCD schreibt vor, dass die Hersteller alle relevanten Daten in einer technischen Datei aufbewahren und die Konformität ihrer Produkte offiziell deklarieren. Die CE-Kennzeichnung muss am zertifizierten Produkt angebracht sein und die Verbraucher müssen detaillierte Informationen über Sicherheit und Wartung erhalten.
Ein Produkt kann nur nach einer erfolgreichen Begutachtung durch IMCI mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Um dieses erreichen..
Die Inspektionen werden von den CE-Inspektoren von IMCI direkt beim Hersteller durchgeführt. Der Inspektor arbeitet dabei eng mit der IMCI-Zentrale in Belgien zusammen, die nach einer positiven Beurteilung das CE-Zertifikat ausstellt. Erst dann kann der Hersteller seine Konformitätserklärung ausstellen und das CE-Zeichen anbringen.
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Bei uns erhalten Sie CE-Zertifizierungen für Ihr Sportboot, Yacht oder Jet-Ski
Wir erstellen PCCs (Post Construction Certificates), die zur Inbetriebnahme von Sportbooten in der EU erforderlich sind. Dabei prüfen wir nach dem seit 1998 erforderlichen PCA-Abnahme-Verfahren (Post Construction Assessment), zu dem nur speziell dafür benannte Zertifizierer berechtigt sind.
Mit der Richtlinie 2013/53/EU unterliegen alle im europäischen Wirtschaftsraum genutzten Sport- und Freizeit-Wasserfahrzeuge einem vereinheitlichen Standard. Unter allen Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten demnach seit 1998 vereinheitlichte Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Sportboote. Diese Vorschriften beziehen sich auf: Lärmemission, Abgasemission und Anforderungen betreffend der Seetauglichkeit.
Konkret bedeutet das, dass alle Sportboote die erstmalig innerhalb de r EU in den Verkehr gebracht werden, CE-zertifiziert sein müssen. Ohne gültige CE-Zertifizierung muss man mit einer Stilllegung und/oder einem Bußgeld rechnen. Boote ohne CE-Zeichen können zudem innerhalb der EU nicht weiter verkauft oder in Zahlung gegeben werden.
Sportboote, die außerhalb der EU z.B. in Nordamerika erworben werden, haben in der Regel keine Konformitätserklärung (CE). Wenn weder der Hersteller, noch sein in der EU bevollmächtigter Partner, die Konformität für ein Boot bescheinigen, kann diese mittels PCA-Abnahme durch GFORCE MARINA erbracht werden.
Die von GFORCE MARINA angebotenen CE-Zertifizierungen findet als Einzelabnahme statt.
Das zur Begutachtung vorgestellte Boot wird umfassend durch unsere Mitarbeiter geprüft. Damit alle Bestandteile den relevanten Normen entsprechen, können Änderungen erforderlich sein, die nicht in den unten aufgeführten Pauschalen enthalten sind. Die Kosten für die zumeist kleineren Korrekturen, halten sich jedoch gewöhnlich in Grenzen.
Mit unserer Firma CEproof Norddeutschland führen wir alle CE relevanten Arbeiten durch.
Bei der CE-Zertifizierung für Sportboote handelt es sich um eine Konformitätserklärung für den EU-Raum. Als Sportboote gelten alle Boote für Sport und Freizeit mit einer Länge zwischen 2.5 und 24 Metern. Beim Kauf von Booten, speziell bei Occasionen, muss ein Nachweis über die Konformität vorliegen. Alle Boote die nach dem 15. Juni 1998 in der Schweiz oder in der EU in Betrieb genommen wurden, müssen über diesen Nachweis verfügen.
Es handelt sich um die Vereinheitlichung von Bau- und Ausrüstungsvorschriften im Bootssektor. Diese Regelung gilt sowohl für neue Boote als auch für Occasionsboote. Möchten Sie ein gebrauchtes Boot aus einem EU oder Nicht-EU Land importieren und zum ersten Mal in der EU oder Schweiz in Betrieb nehmen, so müssen Sie über CE-Zertifizierungen verfügen. Die CE-Zertifizierung bestätigt das Einhalten der Vorschriften.
Ein CE-Zertifikat wird vom Hersteller oder einem in der EU bevollmächtigten Partner ausgestellt. Die Zertifizierung erfolgt nicht nur für das Boot sondern auch für den Motor.
Gebrauchte Boote die vor dem Juni 1998 in der Schweiz oder EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zertifikat.
Builder´s Certificate (kurz „ BC “ genannt)
Das Builder´s Certificate wird von der Werft, in der das Boot / die Yacht gebaut worden ist, ausgestellt und auf Wunsch bzw. auf bedingte Registeranforderung bei Auslieferung der Yacht an den Importeur bzw. Händler oder in Ausnahmen auch direkt an den Erstkäufer übergeben. Es weist den ersten Eigentümer des Bootes / der Yacht mit dessen Namen und Anschrift aus. Das BC enthält die wesentlichen Angaben zum Boot / zur Yacht, wie die genaue Angabe des Herstellers, die Marke, das Modell, die Rumpfnummer (HIN = Hull Identification Number), das Baujahr, den Bauort sowie gegebenenfalls weitere technische Angaben zum Schiff wie die Größe (Länge und Breite), die Rumpfform und Tonnage des Schiffs als auch den Typ und die Nummer(n) des verbauten Motors bzw. der verbauten Motoren. Es umfasst alle relevanten Informationen, die zur eindeutigen Identifizierung des Bootes / der Yacht dienlich sind. Es ist quasi die Geburtsurkunde Ihres neuen Schiffes.
Die Schiffsbauwerft bzw. die Bootswerft (bei kleineren Schiffen) erstellt dieses BC nur einmal. Das Builder’s Certificate darf nicht mit dem CE Zertifikat oder der CE-Konformitätserklärung verwechselt werden. Das CE Zertifikat wird zum Beispiel für das Baumuster ausgestellt. Das Original dieses Zertifikates erhält der Hersteller. Die CE-Konformitätserklärung (DoC = Declaration of Conformity) wird daraufhin für alle Boote ausgestellt, die dann entsprechend diesem Baumuster gebaut und in Verkehr gebracht werden. Sollte für das Boot noch keine CE-Zertifizierung erfolgt sein, so muss dieses Boot in einem sogenannten PCA-Verfahren (Post Construction Assessment) nachträglich zertifiziert werden. Die PCC Zertifizierung (Post Construction Certificates) darf nur eine zertifizierte Stelle durchführen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an E/M/S (European Institute for Maritime Services).
Jeder Eigner muss daher das Builders Certificate, unabhängig von der Registrierung des Bootes / der Yacht, im Original an den nächsten Eigner übergeben. Zudem wird bei jedem Eignerwechsel gemäß britischer Tradition ein sogenanntes „Bill of Sale“ erstellt.
Der Artikel wurde verfasst von:
E/M/S – European Institute for Maritime Services, mit einem einzigartigen, europaweiten Netzwerk von Sachverständigen/Gutachtern für Boote. DER anerkannte Spezialist für alle Fragen rund um Gebrauchtboote, Bootsgutachten und Bootsdokumente.
An dieser Stelle finden Sie Wissenswertes rund um die Themen CE-Kennzeichnung und Sportbootrichtlinie.
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