Vorlage : Gebrauchtboot-Kaufvertrag für Anbieter und Käufer

YACHT Online

 ·  13.04.2021

Individuelle Gestaltungen sind außerdem sinnvoll, um den Regelungen des AGB-Rechts (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nach § 305 ff. BGB zu entgehen. Ein Herunterladen von vorformulierten Vertragstexten aus dem Internet führt nach der Rechtsprechung regelmäßig zu einer Anwendbarkeit der AGB-Regelungen.

Es wird deshalb empfohlen, den Mustervertrag allenfalls als Vorlage zu verwenden und im Einzelfall individuelle Umgestaltungen vorzunehmen. Soweit Unsicherheit hinsichtlich der Tragweite bzw. der Rechtsfolgen eigener Gestaltungen besteht, sollte Rechtsrat eingeholt werden. Dies gilt insbesondere auch bei besonderen Gestaltungen im Interesse einer Absicherung der Kaufpreiszahlung (Eigentumsvorbehalt, Zahlung über Anderkonten, grenzüberschreitende Zahlungen, ausländischer Vertragspartner, Vertragspartner mit Wohnsitz im Ausland, etc.).

Gebrauchtboote Kaufvertrag

Dr. Heyko Wychodil

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Der Wassersport findet immer mehr Anhänger, die nicht nur ein Boot ausleihen möchten, sondern selbst Bootseigentümer sein wollen. Die schnellste und einfachste Anlaufstelle um ein geeignetes Boot zu finden, ist zunächst der Gebrauchtbootmarkt im Internet. Voll von Inseraten ist es hier nicht immer einfach genau DAS Boot zu finden. Wenn man allerdings ein passendes Fahrzeug gefunden hat, sollte man es nicht Hals über Kopf abholen, sondern zunächst einige Dinge überprüfen. Ebenso gibt es für Bootsverkäufer einige Dinge zu beachten.

Was muss ich vor dem Kauf eines Bootes beachten?

Im Vergleich zum Kauf bei einem Händler, gibt es bei einem Privatverkauf nicht zwangsläufig eine Gewährleistungsgarantie. Diese kann bei einem Privatkauf explizit ausgeschlossen werden. Eine Überprüfung des gesamten Technikapparats ist daher dringend zu empfehlen. Dazu gehört natürlich auch das laufende Gut, sowie die Motoren. Sollte man selbst Laie sein, empfiehlt es sich einen Sachverständigen auf das Boot schauen zulassen. Eine schnelle und einfache Einschätzung gibt es über die Homepage " .

Wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, ist eine Probefahrt unabdingbar. Hier kann man zudem überprüfen, ob das Fahrverhalten des Wassersportfahrzeuges zum eigenen Handling passt und man in eine gemeinsame Zukunft starten kann.

Wichtig: Achten Sie als Verkäufer darauf, dass der Käufer im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und halten Sie die Vereinbarung der Probefahrt schriftlich fest. Bei einem hier entstehenden Schaden kann der Interessent Ihnen den Selbstbehalt und die Kaskohöherstufung ersetzen.

Das Boot sollte beim Wasser- und Schifffahrtsamt entsprechend abgemeldet sein, damit der Neueigentümer eine schnelle Registrierung auf seinen Namen vornehmen kann.

Wenn Sie Ihr Boot versichert haben und dies nun nicht mehr in Ihrem Eigentum steht, übermitteln Sie bitte schnellstmöglich der Versicherung einen Nachweis über den Verkauf. So sind Sie nicht nur im Schadenfall entlastet, sondern können bares Geld sparen. Je früher die Versicherung informiert ist, desto schneller können aufgrund des Risikowegfalls die Verträge aufgehoben werden.

Einen Vordruck zur Information Ihrer Versicherung erhalten Sie hier .

Damit Sie nun jedoch keine lange Liste bei sich tragen, können Sie gerne unseren vorgefertigten Kaufvertrag nutzen. Hiermit sind Sie beim Kauf, aber auch Verkauf, auf der sicheren Seite. Beachten Sie, dass Sie die vollständigen Papiere des Fahrzeuges erhalten. Dazu gehört auch das CE-Zertifikat (für Boote, die nach dem 15.06.1998 zugelassen wurden), sowie die Fahrzeugpapiere vom Trailer.

Damit Sie Ihr Boot gut an den Mann oder die Frau bringen, bedarf es der Überlegung, wie man das Boot am besten veräußert. Die Möglichkeiten umfassen hierzu das Inserieren im Internet, aber auch den Verkauf über einen Makler. Denken Sie daran, dass dieser meistens auf Provisionsbasis arbeitet. Alternativ gibt es natürlich auch die Möglichkeit Ihr altes Boot bei einem Bootshändler in Zahlung zu geben, wenn Sie anschließend ein anderes Boot eben dort erwerben möchten.

Wenn Sie Ihre Yacht über das Internet verkaufen möchten, hier einige Hinweise:

Nutzen Sie eine Plattform, die leicht zu finden ist und die viele Bootsfreunde kennen. Fragen Sie hier vielleicht auch Stegnachbarn und Freunde, wo diese Ihre Boote gefunden haben.

Informieren Sie sich über einen realistischen Preis. Der Bootsverkauf ist sehr individuell und lässt sich leider nicht so einfach nach einer Liste berechnen, wie z.B. der Autoverkauf.

Schauen Sie auch nach ähnlichen Fahrzeugen und zu welchem Preis diese verkauft werden bzw. wurden. Lassen Sie sich aber bei der Preisfindung noch Verhandlungsspielraum.

Machen Sie aussagekräftige Fotos und achten Sie auf die richtige Belichtung. Geben Sie dem Interessenten die Möglichkeit, sich auf Ihre Yacht zu träumen. Das geht natürlich am einfachsten, wenn Ihr Boot entsprechend gereinigt und aufgeräumt ist. Wenn Sie schon dabei sind, beheben Sie doch auch gleich mechanische Probleme. Das steigert wiederum den Preis.

Je schneller Sie auf die Fragen der Interessenten antworten können, desto einfacher ist die Kommunikation miteinander. So bleiben Sie positiv im Gedächtnis. Dazu gehören auch Informationen zu den letzten Wartungs- und Inspektionsterminen. Hierzu kann ein Wertgutachten ebenfalls gehören.

Überlegen Sie sich im Vorfeld eine geeignete Strecke für eine Probefahrt. Wenn es dort keine großen Vorkommnisse gibt, entscheidet sich der Interessent schneller für Ihr Boot. Wenn Sie wissen, dass es eine schwierige oder unübersichtliche Ecke gibt, fahren Sie dort lieber nicht lang.

Als Verkäufer sind Sie verpflichtet den Käufer auf alle Mängel des Fahrzeuges hinzuweisen. Bei der Ausstellung des Kaufvertrages ist es wichtig die vollständigen Daten von Verkäufer und Erwerber aufzuführen. Dies gilt für beide Dokumentausfertigungen. Diese sind ebenso für das Schifffahrtsamt, als auch für die Versicherung als Nachweis der Übergabe wichtig.

Ebenfalls sollten Sie mit Verkauf, wenn nicht anders vereinbart, den gesamten Kaufpreis erhalten. Erst dann können die Papiere des Bootes komplett übergeben werden. Denken Sie hier auch daran alle Schlüssel mitzugeben.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich eine Yacht oder ein Boot zu kaufen, sollten Sie sich frühzeitig auf die Suche begeben. Viele Eigentümer verkaufen Ihre Wasserfahrzeuge zum Ende der Saison. Ab Oktober gibt der Gebrauchtbootmarkt viele schöne und guterhaltende Fahrzeuge her. Genau hier ist der Zeitpunkt für den Beginn der Suche. So können Sie sich viel Zeit lassen und haben dennoch genug Puffer bis zum nächsten Saisonstart.

Selbstverständlich können Sie auch ein Boot aus dem Ausland erwerben. Möchten Sie das Boot bzw. die Yacht anschließend nach Deutschland überführen, achten Sie bitte darauf, dass es einen Nachweis zur Mehrwertsteuerabgabe gibt. Ist dieser nicht vorhanden, wird er bei der Einfuhr nach Deutschland verlangt. Die anfallende Mehrwertsteuer richtet sich dann nach dem jeweiligen Zeitwert der Yacht.

Bereits vor der Probefahrt können Sie einige Details zum Verkauf erfahren, wenn Sie die richtigen Fragen stellen. Dazu gehören unter anderem der Grund des Verkaufs. Wie viele Vorbesitzer hatte das Fahrzeuges? Beinhaltet der Kaufpreis einen Trailer? Lag es im Süßwasser oder wurde es auch im Salzwasser gefahren? Wann ist eine Probefahrt möglich? Im Zweifel warten Sie hier lieber auf den Frühling, sollte sich das Boot oder die Yacht aktuell im Winterlager befinden.

Nehmen Sie sich jemanden mit und folgen Sie dem Leitsatz „Vier Augen sehen mehr als zwei.“ Es ist immer besser Begleitung zu haben, vor allem wenn diese vom Fach ist. Achten Sie auch auf das Umfeld. Befindet sich das Boot in einem gepflegten Umfeld, ist auch davon auszugehen, dass es selbst einen gutes Maß an Zuwendung erhalten hat. Seien Sie vorsichtig bei unaufgeräumten Kajüten und einer dunklen Einstellung. Licht spielt bei der Besichtigung eine elementare Rolle.

Achtung auch bei Bläschen am Rumpf. Diese können ein Hinweis auf eine vorhandene Osmose sein. Beim Aufpieksen der Bläschen entsteht ein säuerlicher Geruch. Dann lieber die Finger vom Boot lassen.

Eine Formvorschrift gibt es nach § 433 BGB nicht. Sie könnten den Verkauf auch aufgrund einer mündlichen Vereinbarung vornehmen. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass eine mündliche Aussage nicht bindend ist. Damit sich zu jeder Zeit der Eigentumswechsel nachweisen lässt, empfehlen wir jedoch die Textform. Hier können ggf. auch Mängel vermerkt werden, damit es im Nachhinein keine Streitigkeiten gibt.

Sollte es doch einmal zu Streitigkeiten aus Kaufverträgen rund um das Boot kommen, empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die das Vertrags- und Sachenrecht umfasst. Ein Angebot können Sie sich über unseren Angebotsrechner einholen.

Grundsätzlich muss für einen Rücktritt auch bei einem Händlerverkauf ein erheblicher Sachmangel vorliegen. Dann müssen Sie dem Verkäufer eine Nachbesserung ermöglichen. Hierzu dürfen 14 Tage nach Kenntnis des Mangels nicht überschritten werden. Die Kosten der Nachbesserung muss dieser auf eigene Kosten übernehmen. Der Käufer muss hierzu eine angemessene Frist setzen, die er zur Behebung des Mangels nutzt. Alternativ kann der Verkäufer auch eine Kaufpreisminderung anbieten. Sollten Sie als Käufer dennoch den Rücktritt wählen, müssen Sie diesen entsprechend erklären. Der Rücktritt muss dann ebenfalls schriftlich festgehalten werden.

Der Privatverkauf kann dies explizit ausschließen mit den Worten „gekauft wie gesehen“. Dann müssen Sie bei groben Sachmangel eine Arglist des Verkäufers nachweisen können.

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Egal ob Sie ein Schlauchboot, Segelboot oder Yacht kaufen oder verkaufen. Mit einem schriftlichen Kaufvertrag sind Sie immer auf der sicheren Seite.

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Der Versicherungsschutz beim Verkauf einer Yacht

Bei einem Verkauf der Yacht geht die Versicherung immer auf den Erwerber über, das ist gesetzlich so vorgesehen und soll den Erwerber schützen, falls dieser noch keine Versicherung abgeschlossen hat. Umgehen können Sie dieses, wenn Sie eine klare Bestimmung in den Kaufvertrag oder das Übergabeprotokoll (von beiden unterschrieben) aufnehmen, dass die auf Ihren Namen bestehenden Versicherungen mit dem Tag der Übergabe erlöschen sollen. Ansonsten müssen wir den Erwerber anschreiben und ihm gegenüber die Kündigung Ihres Vertrages mit Frist von einem Monat erklären. Dazu benötigen wir auf jeden Fall den Namen und die Anschrift des Erwerbers. Falls Sie Bedenken wegen des Datenschutzes haben, können wir Ihnen versichern, dass nach gängiger Rechtsmeinung der Datenschutz dem Versicherungsschutzgedanken nachrangig ist.

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Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Wassersportfahrzeuges

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Dieses Formular Kaufvertrag Boot kann online ausgefüllt werden. Mit einem Klick auf den Button "Kaufvertrag ausdrucken" wird der ausgefüllte Kaufvertrag mit den eingegebenen Daten ausgedruckt. Alternativ kann dieser Kaufvertrag auch ohne das vorherige Ausfüllen ausgedruckt werden. Die notwendigen Daten können dann manuell nachgetragen werden. Sämtliche ausgefüllte Daten werden nicht gespeichert und verfallen beim erneuten Aufruf dieser Webseite. Der hier bereitgestellte Kaufvertrag für ein gebrauchtes Boot versteht sich als Musterkaufvertrag. Weitere Formulare: Inventarliste Checkliste Infos zum Kaufvertrag: Muster Kaufvertrag kostenlos Kaufvertrag Vorlage (Infos)

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Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass dieser Vertrag für den privaten Verkauf von Gebrauchtbooten als Vorlage gilt. Erfolgt der Verkauf durch einen Unternehmer, ist der im Musterkaufvertrag enthaltene "Ausschluss der Sachmängelhaftung" unwirksam. Der Muster-Kaufvertrag von BEST-Boats24 wurde juristisch geprüft. Die Verantwortung für die Verwendung und die weitere inhaltliche Gestaltung liegt bei Ihnen. BEST-Boats24 stellt lediglich den Mustervertrag und schließt die Haftung für jegliche Verwendung aus.

Missverständnisse vorbeugen und den Zweifelsfall absichern, das kann der Kaufvertrag. Er regelt den Übergang des Eigentums, in dem Fall des Boots, zwischen Käufer und Verkäufer. Kaufverträge müssen nicht zwingend schriftlich aufgesetzt werden, der mündliche Abschluss ist ausreichend. Davon ist aber sowohl beim Bootskauf als auch beim Bootsverkauf dringend abzuraten! Unser Tipp: Haltent Sie alle besprochenen Inhalte im Vertrag fest. So können beide Seiten ihre Ansprüche belegen und mögliche Unstimmigkeiten im Vorfeld ausschließen.

Wichtig: Es klingt profan, aber die Angaben zu Ort, Datum und Uhrzeit sind unbedingt notwendig für einen Kaufvertrag. Und zur beweiskräftigen Urkunde wird der Kaufvertrag erst mit beiden Unterschriften. Bitte prüfen Sie die Angaben des Vertragspartners anhand eines gültigen Personalausweises bzw. eines Reisepasses, denn Angaben in Zulassungsbescheinigungen können veraltet sein. Ebenso muss die genannte Person nicht zwangsläufig identisch sein mit dem Eigentümer oder dem Verkäufer. Beugen Sie derartigen Missverständnisse vor. Dafür genügt ein Blick in den Ausweis.

Der Vertrag ist unverzichtbar, die Inventarliste die perfekte Ergänzung dazu. Sie ist nicht zwingend vorgeschrieben, sichert Ihren Kauf oder Verkauf von Booten aber zusätzlich ab. Die Inventar- oder Ausrüstungsliste hilft Ihnen, sämtliches Zubehör des Boots auf einer Checkliste aufzuführen und damit die Vertragsinhalte möglichst exakt zu definieren. Um Ihnen den Kauf oder Verkauf noch einfacher zu machen, haben wir die BEST-Boats24 Inventarliste um eine Mängelliste ergänzt. Anhand dieser zusätzlichen Checkliste können Sie den Zustand des Boots detailliert erfassen. Die Inventarliste können Sie beliebig erweitern und individuell anpassen.

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Bitte achten Sie bei jedem Vertragsabschluss darauf, dass die jeweilige Bootskennung korrekt aufgeführt ist. Folgende Nummern sind im Vertrag von Bedeutung.

In der Regen befindet sich die Hull IdentificationNumber (HIN) an der rechten Seitenwand am Heck. Diese Rumpf- bzw. Hüllennummer besteht bei Booten ab dem Baujahr 1998 aus 12 bis 14 Zeichen (Buchstaben und Ziffern). Sie ist entweder auf ein Schild oder in die Beschichtung des Bootsrumpfes (Gelcoat) geprägt. Gleichen Sie die am Boot befindliche Nummer mit der Eintragung im Registriernachweis ab.

Die Registriernummer des Boots ist ebenfalls ein notwendiger Bestandteil des Kaufvertrags. Achten Sie auf die Vorlage des Kennzeichenausweis eines Wasser- und Schifffahrtsamtes, den Internationalen Bootsschein oder das Flaggenzertifikat im Original. Der Bootsverkäuferist verpflichtet, Ihnen mindestens eine Kopie des Ausweises auszuhändigen.

Die Seriennummer besteht aus unterschiedlichsten Zahlenvariationen, die je nach Hersteller variieren und auf den festgenieteten Typenschildern zu finden sind. Ist kein Typenschild vorhanden, kann die Seriennummer auch auf dem Motorblock stehen. Wie bei allen Kennzeichnungen ist auch die Typennummer einzigartig. Viele Motoren-Hersteller sind an der ersten Ziffer des Typeschilds zu erkennen. So beginnen alle Seriennummervon Mercruiser mit Null. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche Nummern im Kaufvertrag vermerkt sind.

Sie haben Fragen zum Kaufvertrag? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, Sie erreichen uns telefonisch oder jederzeit per Mail.

Mo. - Fr: 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr

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COMMENTS

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    Sie wollen ein Boot oder eine Yacht privat kaufen oder verkaufen? Unser ADAC Muster-Kaufvertrag für gebrauchte Boote ist juristisch geprüft und online ausfüllbar.

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